Mitte Juli 2025 stand Unionsfraktionschef Jens Spahn nach dem geplatzten Wahlgang für drei neue Bundesverfassungsrichter massiv in der Kritik. Politiker von Grünen bis FDP sprachen von einem „Führungsversagen“, erste Rücktrittsforderungen wurden laut. Ein Jahr später zeigt sich: Spahn überstand die Richterwahl-Krise zunächst – sein Amt als Fraktionschef kostete ihn am Ende aber ein völlig anderes Thema. Der komplette Überblick über Verlauf, Hintergründe und aktuellen Stand.
Was bei der Richterwahl im Juli 2025 schiefging
Eigentlich sollte der Bundestag am 11. Juli 2025 drei neue Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht wählen – fest abgesprochen zwischen Union und SPD. Kurzfristig wurde die Abstimmung jedoch von der Tagesordnung genommen, weil gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf, insbesondere wegen ihrer liberalen Haltung zum Schwangerschaftsabbruch sowie später aufkommender Plagiatsvorwürfe, in der Unionsfraktion keine Zweidrittelmehrheit mehr sicher schien. Da alle drei Kandidaturen als Paket verknüpft waren, platzte die gesamte Wahl.
Als Fraktionsvorsitzender hatte Spahn die interne Abstimmung organisiert – und den Umfang des Widerstands gegen Brosius-Gersdorf in den eigenen Reihen offenkundig unterschätzt. Genau das wurde ihm zum Vorwurf gemacht.
Scharfe Kritik: „Ein Desaster für Jens Spahn“
Die Reaktionen folgten prompt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann bezeichnete den Tag als ein Desaster, das vor allem Spahn und Kanzler Friedrich Merz treffe. Auch aus den eigenen Reihen der Union gab es unverblümte Kritik: Der frühere Bundesverfassungsrichter und Ex-CDU-Politiker Peter Müller sprach von einem eklatanten Führungsversagen der Union und warnte, die politische Mitte in Deutschland sei dadurch nur noch eingeschränkt handlungsfähig. Von Oppositionsseite, etwa dem FDP-Politiker Wolfgang Kubicki, wurde offen an der politischen Kompetenz der Unionsführung gezweifelt.
Spahn räumt Fehler ein – aber es bleibt bei einer Entschuldigung
Unter dem wachsenden Druck reagierte Spahn mit einem Brief an die Fraktion: Er habe die Dimension der inhaltlichen Bedenken gegen eine der Kandidatinnen unterschätzt und trage als Fraktionsvorsitzender Verantwortung dafür. Gleichzeitig betonte er, es bestehe keine Dringlichkeit für weitergehende Schritte, da das Verfassungsgericht weiterhin voll arbeitsfähig sei – eine Einschätzung, die auch Kanzler Merz teilte.
Merz stützt Spahn: „Noch der richtige Mann“
Trotz der Turbulenzen stellte sich Merz demonstrativ hinter seinen Fraktionschef. Im ARD-Sommerinterview räumte der Kanzler zwar ein, die verpatzte Wahl sei „nicht schön“ gewesen, wollte darin aber ausdrücklich keine Krise der Demokratie oder der Regierung erkennen. Auf die Frage, ob Spahn weiter der richtige Mann an der Fraktionsspitze sei, antwortete Merz mit einem klaren „Ja, eindeutig“. Politisch war das ein bedeutendes Signal: Wer beim Kanzler weiterhin Rückhalt genießt, muss selbst bei heftiger öffentlicher Kritik nicht zwangsläufig um sein Amt fürchten.
Die Richterwahl-Krise ebbt ab
In den folgenden Wochen normalisierte sich die Lage tatsächlich. Spahn blieb im Amt, die Fraktion konzentrierte sich auf die anstehende Sommerpause und die Klausurtagungen von CDU/CSU und SPD Ende August 2025, bei denen über die künftige Zusammenarbeit beraten wurde. Die Richterwahl selbst wurde zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Die Frage „Ist Spahn noch zu retten?“ schien damit zunächst mit einem Ja beantwortet.
Ein Jahr später: Der tatsächliche Rücktritt kam – aus anderem Grund
Wer heute nach dem Titel dieses Artikels sucht, will vermutlich wissen, wie die Geschichte ausgegangen ist. Die Antwort: Spahn ist inzwischen tatsächlich zurückgetreten – allerdings nicht wegen der Richterwahl, sondern rund ein Jahr später, im Juli 2026, wegen einer ganz anderen Affäre. Im Zentrum stand diesmal eine Leihmutterschaft in den USA, über die Spahn gemeinsam mit seinem Ehemann Vater wurde. Die Opposition warf ihm Doppelstandards vor, auch aus der eigenen Partei – etwa vom CDU-Stadtverband Brilon, dem Wahlkreis von Kanzler Merz – wurden offene Rücktrittsforderungen laut.
Merz selbst setzte diesmal ein öffentliches Ultimatum und nannte Spahns Rücktritt schließlich „unvermeidlich“, weil die Glaubwürdigkeit politischen Handelns auf dem Spiel stehe. Am 18. Juli 2026 erklärte Spahn in einem Schreiben an die Fraktion seinen Rücktritt als Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Bis zur Wahl eines Nachfolgers übernahm CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kommissarisch die Amtsgeschäfte; über die Nachfolge sollte die Fraktion Ende Juli 2026 in einer Sondersitzung entscheiden.
Fazit: War Spahn zu retten?
Die Richterwahl-Blamage im Sommer 2025 hätte durchaus das Ende von Spahns Amtszeit als Fraktionschef bedeuten können – dank des Rückhalts durch Kanzler Merz und einer öffentlichen Selbstkritik überstand er die Krise jedoch. Zu Fall gebracht hat ihn letztlich nicht die Richterwahl, sondern ein gutes Jahr später eine völlig neue Kontroverse um seine private Lebensentscheidung. Die Geschichte zeigt damit exemplarisch, wie schnell sich politische Krisen in Berlin ablösen können – und wie unterschiedlich ihre jeweiligen Konsequenzen ausfallen.





